Vorwort
Das Jugendparlament Kassel versteht sich als Vertretung der Interessen junger Menschen in der Stadt Kassel. Es arbeitet parteiunabhängig, demokratisch und orientiert sich an den Grundsätzen der Offenheit, Toleranz und Mitbestimmung. Diese Geschäftsordnung regelt die innere Struktur und die Abläufe der Gremienarbeit und dient als Grundlage für ein respektvolles Miteinander.
§ 1 Zusammenarbeit mit dem Stadtschüler*innenrat
Das Jugendparlament Kassel strebt eine enge, konstruktive und auf Augenhöhe stattfindende Zusammenarbeit mit dem „Stadtschüler*innenrat“ (SSR) an. Ziel ist die gemeinsame Vertretung der Interessen junger Menschen gegenüber Politik und Verwaltung.
§ 1.1 Zusammenarbeit mit politischen Parteien
Das Jugendparlament Kassel als überparteiliches Parlament arbeitet grundsätzlich nur mit politischen Parteien bzw. deren Fraktionen oder Gruppen in der Kasseler Stadtverordnetenversammlung zusammen, wenn es den Zielen des Kasseler Jugendparlaments dient. Hierunter fallen lediglich Gespräche mit Stadtverordneten oder die Teilnahme an Fraktionssitzungen, um bei den Fraktionen um Zustimmung für Anträge des Jugendparlaments in der Kasseler Stadtverordnetenversammlung zu werben.
§ 2 Code of Conduct und Umgang mit Verstößen
Das Jugendparlament erarbeitet einen Verhaltenskodex. (Code of Conduct) Alle Mitglieder verpflichten sich zur Einhaltung des Code of Conduct. Bei Verstößen kann das Awareness-Team beratend und vermittelnd tätig werden. In schwerwiegenden Fällen entscheidet die Vollversammlung über Konsequenzen. Betroffene haben stets das Recht auf Anhörung und Begleitung durch eine Vertrauensperson.
§ 3 Häufigkeit der Sitzungen
Vollversammlung tagt regelmäßig öffentlich. Über die Häufigkeit und Anzahl der Sitzungen entscheidet die Vollversammlung. Vorstandssitzungen und Treffen von Arbeitsgruppen finden nach Bedarf statt. Die Terminplanung erfolgt durch den Vorstand und die Arbeitsgruppen in Abstimmung mit der Geschäftsstelle des Jugendparlaments.
§ 4 Bildung und Organisation von Arbeitsgruppen
Die Vollversammlung kann themenspezifische Arbeitsgruppen einsetzen. Diese dienen der inhaltlichen Vorbereitung und Ausarbeitung von Anträgen und Projekten. Auch nicht gewählte Jugendliche können mitwirken. Die Arbeitsgruppen, aus welchen die Vertretungen in Ausschüsse und Kommissionen der Kasseler Stadtverordnetenversammlung bzw. des Magistrats entsandt werden, setzen sich frei zusammen. Über die Einrichtung und Auflösung von Arbeitsgruppen entscheidet die Vollversammlung.
§ 5 Beschlussfassung
Beschlüsse und Abstimmungen werden mit Mehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder der Vollversammlung gefasst. Die Vollversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Mitglieder anwesend ist. Die Beschlüsse werden von der Geschäftsstelle dokumentiert. Geheime Abstimmungen in der Vollversammlung können mündlich beantragt werden und benötigen eine absolute Mehrheit. Während geheimen Abstimmungen wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen. Die geheime Abstimmung erfolgt schriftlich.
§ 5.1 Stimmenauszählung
Bei schriftlichen Abstimmungen wählt die Vollversammlung mittels Handzeichen eine Stimmzählkommission. Diese setzt sich aus zwei Personen zusammen, welche dem Jugendparlament angehören. Die Stimmzählkommission darf auch durch die Geschäftsstelle besetzt werden.
§ 6 Tagesordnung und Protokolle
Die Tagesordnung wird vom Vorstand erstellt und rechtzeitig vor der Sitzung veröffentlicht. Protokolle werden zeitnah erstellt, durch die Vollversammlung bestätigt und von der Geschäftsstelle archiviert. Sie sind für alle Mitglieder als auch für alle Jugendlichen einsehbar.
§ 7 Finanzen
Die Vollversammlung entscheidet über die Verwendung des eigenen Budgets. Die Geschäftsstelle verwaltet die Mittel transparent und berät das Jugendparlament in Finanzfragen. Die geltenden Richtlinien der Stadt Kassel sind einzuhalten.
§ 8 Anträge
Anträge an die Vollversammlung können von allen gewählten Mitgliedern eingebracht werden. Sie sollen mindest fünf Tage vor der Sitzung schriftlich eingereicht und über die Geschäftsstelle verteilt werden. Dringlichkeitsanträge können direkt in der Sitzung eingebracht werden. Über den Umgang mit dem Antrag soll, wenn möglich, ein Beschluss gefasst werden.
§ 9 Vorstandswahlen
Die Vollversammlung wählt innerhalb der ersten vier Sitzungen nach ihrer Konstituierung einen Vorstand. Zu Beginn der Vorstandswahl kann mündlich der Einsatz einer Frauenquote beantragt werden. Diese muss vor den darauffolgenden Wahlen beschlossen werden. Jeder Vorstandsposten wird einzeln in einem schriftlichen Wahlgang gewählt.
§ 9.1 Amtszeit des Vorstandes
Die Amtszeit der gewählten Mitglieder des Jugendparlaments beträgt zwei Jahre. Der Vorstand wird für zwei Jahre gewählt. Rücktritt eines Vorstandsmitglieds kann jener unbesetzter Vorstandsposten einzeln durch die Vollversammlung nachgewählt werden.
§ 9.2 Misstrauensvotum
Die Vollversammlung kann mittels einer zweidrittel Mehrheit die Neuwahl des gesamten Vorstands veranlassen. Ein Misstrauensvotum muss mit einem schriftlich begründeten Antrag von mindestens 25% der stimmberechtigten Mitglieder eingebacht werden.
§ 10 Teilnahme an Sitzungen städtischer Gremien
Das Jugendparlament entsendet Vertreterinnen und Vertreter in städtische Ausschüsse, Kommissionen und andere Gremien gemäß Satzung. Die Entsendung erfolgt durch die Vollversammlung auf Vorschlag der jeweiligen Arbeitsgruppen. Ein Rotationsverfahren kann auf Vorschlag der jeweiligen Arbeitsgruppen in der Vollversammlung festgelegt werden. Die Geschäftsstelle dokumentiert die entsandten Mitglieder und organisiert zusammen mit der pädagogischen Begleitung die Einladungen zu den städtischen Gremien.
§ 11 Sprechstunde
Das Jugendparlament richtet eine offene Sprechstunde zum Beginn jeder Vollversammlung ein, in der Jugendliche bzw. Besucherinnen und Besucher Anliegen äußern können.
§ 12 Öffentlichkeit der Sitzungen
Sitzungen der Vollversammlung sind grundsätzlich öffentlich. In begründeten Fällen kann auf Antrag von der Mehrheit der stimmberechtigten anwesenden Mitglieder ein nichtöffentlicher Teil beschlossen werden.
§ 13 Rederecht
Rederecht in der Vollversammlung haben alle gewählten Mitglieder, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, junge Menschen bis zum Alter von 27 Jahren, sowie Gäste auf Einladung. Das Wort wird durch die Sitzungsleitung erteilt. Gäste haben die vom Jugendparlament festgelegten Verhaltensregeln (Code of Conduct) zu achten.
§ 14 Einladungen zur Vollversammlung
Die Einladungen zu Sitzungen der Vollversammlung erfolgen mindestens zwei Wochen vorher schriftlich durch die Geschäftsstelle. Sie enthalten Tagesordnung, Ort und Uhrzeit.
§ 15 Überprüfung und Änderung der Geschäftsordnung und des Code of Conduct
Die Geschäftsordnung und der Code of Conduct wird zu Beginn jeder Wahlzeit und bei Bedarf auf Antrag durch die Vollversammlung überprüft. Änderungen bedürfen einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Code of conduct im Jugendparlament Kassel
Im Jugendparlament Kassel legen wir großen Wert auf ein respektvolles und faires Miteinander. Unser Code of Conduct bildet die Grundlage für unser gemeinsames Handeln. Er soll sicherstellen, dass sich alle Beteiligten wohlfühlen und aktiv mitwirken können.
Wir begegnen einander mit Respekt und hören aktiv zu, ohne zu urteilen. Niemand wird ausgelacht, und jeder soll ausreden dürfen. Unterschiedliche Meinungen sind ausdrücklich willkommen, solange sie sich im demokratischen Rahmen bewegen. In Diskussionen achten wir darauf, sachlich zu bleiben und persönliche Angriffe zu vermeiden. Verständnisfragen dürfen jederzeit gestellt werden – Offenheit ist erwünscht.
Ein aufmerksamer und respektvoller Umgang miteinander ist uns wichtig. Deshalb bemühen wir uns, Ablenkungen zu minimieren und uns voll auf Gespräche und gemeinsame Aufgaben einzulassen. Wir kommunizieren transparent und offen, damit alle Beteiligten gut informiert sind. Pünktlichkeit ist für uns ein Zeichen der Wertschätzung gegenüber der Gruppe.
Wir möchten niemanden unter Druck setzen – Aufgaben werden nicht einfach zugeteilt, sondern auf freiwilliger Basis übernommen. Gleichzeitig erwarten wir von Allen Teamgeist, Kooperationsbereitschaft und die Bereitschaft, sich auf Neues einzulassen. Jeder soll in der eigenen Geschwindigkeit mitwirken können, ohne gedrängt zu werden. Persönliche Grenzen werden geachtet und respektiert.
Um für Sicherheit und Unterstützung zu sorgen, führen wir klare Meldemöglichkeiten bei Grenzverletzungen ein. Unser Awareness-Team steht allen zur Verfügung, die sich unwohl fühlen, Fragen haben oder Unterstützung benötigen.
Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass das Jugendparlament ein offener und sicherer Raum bleibt, in dem Zusammenarbeit auf Augenhöhe möglich ist. Gemeinsam gestalten wir ein Umfeld, in dem Respekt, Transparenz und gegenseitige Rücksichtnahme im Mittelpunkt stehen.
